Sämtliche augenärztliche Gutachten können in unserer Praxis durchgeführt werden. Die Untersuchungen erfolgen mit zugelassenen Geräten und nach DIN 58220.
einfache Sehtestbescheinigung für Führerscheinbewerber
Führerscheingutachten bei eingeschränkter Sehschärfe oder speziellen Anforderungen (LKW- Bus- oder Taxifahrer...)
Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber
Arbeitsmedizinische Untersuchungen wie z.B. Bildschirmgutachten nach dem Grundsatz G 27.
Die Kosten müssen in der Regel vom Patienten selbst getragen werden. In manchen Fällen übernimmt jedoch der Arbeitgeber die Kosten. Die Rechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gerne gibt Ihnen das Praxispersonal Auskunft über die zu erwartenden Kosten.
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