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Ich habe seit dem 1. April 2013 meine kassenärztliche Tätigkeit in Deutschland aufgegeben.

Sie können dennoch, falls Sie es wünschen, in meiner Behandlung bleiben. Für Privatpatienten gibt es keine besondere Formalitäten. Als Kassenpatient sollten Sie vor der Behandlung Ihre Krankenkasse um Übernahme der Kosten bitten und das Formular E112 beantragen.

Gerne übersenden wir Ihnen ein Kostenvoranschlag.