Was kosten Kontaktlinsen?

 

Es muß grundsätzlich zwischen 3 Situationen unterschieden werden:

A. Kassenpatienten mit medizinischer Indikation

B. Kassenpatienten ohne medizinische Indikation

C. Privatpatienten

A. Kassenpatienten mit medizinischer Indikation

Die gesetzliche Krankenkasse oder Ersatzkasse beteiligt sich dann an den Kosten, wenn eine medizinische Indikation gegeben ist.. An den Kosten für Kontaktlinsen-Pflegemittel beteiligen sich die Kassen nicht.

 

Was ist eine medizinische Indikation?

Eine medizinische Indikation ist in folgenden Fällen gegeben:

    1. Myopie (Kurzsichtigkeit) ab 8,0 dpt.
    2. Hyperopie (Weitsichtigkeit) ab 8,0 dpt.
    3. Irregulärer Astigmatismus, Astigmatismus rectus und inversus ab 3.0 dptr., Astigmatismus obliquus ab 2.0 dptr.(Hornhautverkrümmung in geraden und schrägen Achsen)
    4. Keratokonus (krankhafte Hornhautverwölbung)
    5. Aphakie (Linsenlosigkeit)
    6. Anisometropie ab 2,0 dpt. (Ungleiche Brechkraft beider Augen)
    7. als Verbandlinse bei schwerer Erkrankung der Hornhaut, bei durchbohrender Hornhautverletzung oder bei Einsatz als Medikamententräger.
    8. Aniseikonie. (Unterschiedliche Netzhautbildgrößen)
    9. Occlusionslinse in der Schielbehandlung, sofern andere Maßnahmen nicht durchführbar sind.
    10. Irislinse bei Substanzverlust der Regenbogenhaut.

    Nach dem neuen Gesetz (1.1.2004) gelten diese Indikationen nur noch bei Kindern unter 18 Jahren (unabhängig von der Sehschärfe) und bei Erwachsenen mit einer Sehschärfe unter 0,3 (mit Sehhilfe!) auf dem besseren Auge. Therapeutische Kontaktlinsen (Verbandlinsen) können jedoch unabhängig von der Sehschärfe des Patienten verordnet werden.

Mit welchen Kosten müssen Sie in diesem Fall rechnen?

Es wird zwischen Kosten für die Anpassung (Ärztliche Untersuchungen) und Materialkosten unterschieden.

1) Kosten der ärztlichen Leistung (Anpassung)

Das Honorar für die Anpassung wird mit der Krankenkasse unter Berücksichtigung der Praxisbudgets abgerechnet.

2) Die Materialkosten

    a) „Kassenlinsen“ ohne Zuzahlung

    Die Krankenkassen zahlen für jeden Linsentyp einen so genannten Festbetrag. Die Kontaktlinse muß ausschließlich zweckmäßig sein, daß heißt einen Ausgleich des Sehfehlers bewirken.

  • b) Zuzahlung (Eigenanteil) bei hochwertigen Linsen
  • Seit 1997 sind neue Festbeträge in Kraft getreten. Diese Preise sind einheitlich und gegenüber den alten Festbeträgen noch einmal deutlich gesenkt worden. Die Einkaufspreise von Kontaktlinsen sind jedoch sehr unterschiedlich. Auf Grund der Inflation ist eine kostendeckende Abgabe von Kontaktlinsen nur noch bei wenigen besonders preiswerten Linsen möglich („Kassenlinsen“).

    Dem Wunsch nach einer Versorgung mit hochwertigen Linsen mit einer hohen Gasdurchlässigkeit und einem besseren Tragekomfort kann entsprochen werden. Dem Mehrbetrag stellen wir dann dem Patienten in Form des „Differenzbetrages“ oder „Eigenanteil“ in Rechnung.

    Die Höhe des Eigenanteils hängt vom jeweiligen Preis der Linse ab.

  • c) Zuzahlung gemäß dem neuen Hilfsmittelgesetz (1.1.2004)
  • Seit 1.1.2004 müssen Patienten 10% des Festbetrags für Hilfsmittel selbst tragen, diese Kosten betragen mindestens 5 € und maximal 10 €. Wie die Praxisgebühr ist dieser Betrag nicht für den Arzt sondern für die Krankenkasse (im Gegensatz zum Eingenanteil s. oben).

    B. Kassenpatienten ohne medizinische Indikation

Eine kosmetische Indikation liegt vor, wenn keine medizinische Indikation gegeben ist (siehe oben).

Auch hier wird zwischen Kosten für die Anpassung (Ärztliche Untersuchungen) und Materialkosten unterschieden.

1) Kosten der ärztlichen Leistung (Anpassung)

Das Honorar für die Anpassung („Anpassgebühr“) wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ ) einmalig berechnet und beträgt bei einfachen Fällen um 30 €,-

2) Die Materialkosten

Wir passen nur hochwertige Linsen renommierter europäischer, amerikanischer oder japanischer Hersteller an. Bitte fragen Sie uns nach den für Sie in Frage kommenden Linsen.

Austauschsysteme (4 Wochen-Linsen) gibt es ab 40 €,-/Box (6 Linsen)

Konventionelle weiche oder formstabile Linsen die 1 Jahr oder länger getragen werden können gibt es ab 200 €,-/Paar.

 

C. Privatpatienten

1) Kosten der ärztlichen Untersuchungen

Bei Privatpatienten werden die erforderlichen Untersuchungen nach der GOÄ für Ärzte abgerechnet.

2) Die Materialkosten

Die Materialkosten hängen von jeweiligen Linsentyp ab (siehe kosmetische Indikationen) und werden oft von den privaten Versicherungen übernommen.
Privatversicherte erkundigen sich jedoch am Besten bei Ihrer Versicherung über die jeweils gültige Regelung. An den Kosten für Kontaktlinsenpflegemittel beteiligen sich auch die Privatkassen nicht.

 

Rückgabefrist

Die Linsen können innerhalb von 4 Wochen zurückgegeben werden. Eine spätere Rücknahme als nach 4 Wochen ist leider nicht möglich.

1) Kosten der ärztlichen Untersuchungen

Die Kosten der ärztlichen Untersuchungen können nicht rückerstattet werden. Bei medizinischer Indikation übernimmt die Kasse auch bei Rückgabe der Linsen i.d.R. die Anpaßkosten

2) Die Materialkosten

Bei Rückgabe der Linsen müssen wir Ihnen eine Unkostenpauschale berechnen. Die Höhe der Pauschale beträgt je nach Linsentyp zwischen 25 und 50 €.